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GRUNDGESETZ

für die Bundesrepublik Deutschland


vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. September 1990 in Verbindung mit Einigungsvertrag vom 31. August 1990 (BGBl. II S. 885, 890)

          Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

          Kommentar:

Bezeichnenderweise beginnt das Grundgesetz mit einer Lüge, denn das Volk wurde überhaupt nicht gefragt!

*

I. Die Grundrechte

Artikel 1

Schutz der Menschenwürde

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

          Kommentar:

Der Begriff und der Umfang der Menschenwürde ist nicht definiert. Die Frage steht also im Raum: Woraus leitet sich die Menschenwürde der Grundgesetzverfasser her? Aus ihrem Weltbild, ihrer Religion, ihrer politischen Partei? Wo beginnt die Menschenwürde und wo endet sie?

          Es gibt heutzutage Menschen, die ihre Würde vom Urknall, vom Affen herleiten, aber auch solche, die sie von Gott herleiten. Diese gewaltigen Unterschiede zeigen deutlich, dass der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz auf wackeligen Füßen steht.

          Dasselbe gilt für den Begriff der Menschenrechte:

„Menschenrechte, die angeborenen, unveräußerlichen und unantastbaren Rechte und Freiheit des Einzelnen gegenüber staatlichem Eingriff. Die staats- und rechtsphilosophische Wurzel ist das Naturrecht. Die Menschenrechte werden in den modernen Verfassungen als ‘Grundrechte’ gewährleistet, so in der Bundesrepublik Deutschland in Art. 1 GG. (Lexikon, Lingen-Verlag 1974)


Artikel 7 — Schulwesen

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.

(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

          Kommentar:

Wie herrlich! Nachdem man gerade die schmerzlichen Erfahrungen des Hitlerstaates mit seinem zentralisierten Erziehungssystem hinter sich hatte, machte man in derselben Art weiter.

          Der Staat hat in der Erziehung überhaupt nichts zu suchen, wie Rudolf Steiner schon 1919 in seiner „Dreigliederung des sozialen Organismus“ dargelegt hat, denn er hat kein Interesse an ‘mündigen Bürgern’, sondern nur an politischen Dummköpfen. Die Ergebnisse der Pisa-Studien sind der beste Beweis für diese Behauptung.

          Außerdem, wer ist hier der Staat? Solange Deutschland seine Souveränität nicht zurückbekommt, bestimmen hier die alliierten Besatzungsmächte über die Lehrinhalte! Und welche Wahrheiten in Deutschland nicht gelehrt werden dürfen, das weiß jeder, der sich mit Hintergrundpolitik auskennt. Volksverdummung ist angesagt! Es wäre ja gelacht, wenn man nicht mit Hilfe moderner Psychologie im Laufe von einigen Jahrzehnten aus einem mutigen Kulturvolk ein feiges Narrenvolk machen könnte.

          Zu (2): Seit wann bestimmen die Eltern, was ihren Kindern in der Schule gelehrt wird? Das ist schwachsinnig! Solche Sätze können nur von Leuten stammen, die nicht nur von allen religiösen Geistern verlassen sind, sondern die auch ihre Unfähigkeit offenlegen, einen den modernen Gegebenheiten der Welt angepaßten Religionsunterricht zu vermitteln. Solche Sätze können nur von Menschen stammen, die das Volk bewußt von einer Vertiefung ethischer Begriffe fernhalten wollen. Das nennt man in der geheimen Fachsprache „Charakterwäsche“! Ich habe übrigens nie vernommen, dass die christlichen Kirchen gegen diesen Paragraphen ernsthaft protestiert hätten — sehr merkwürdig.


Kommentare von Urs Bernetti:


S. 44: Der Alte Fritz würde sich im Grabe umdrehen ob solcher Sonderbehandlung.

          46 (4): Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.

          Es ist unglaublich, wie sich die Mitglieder des Bundestages abgesichert haben, nicht etwa nur gegen die Missgeschicke des Alltags, sondern dagegen, für ihre Handlungen selbst einstehen zu müssen. Dies verletzt nicht nur den Grundsatz, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, es verhöhnt auch die Gerichte.

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S. 61: 139 ( ): Die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“, erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

          Hier ist mit keinem Wort gesagt, welche und wessen Rechtsvorschriften: vom Grundgesetz nicht berührt sind. Die gerichtliche Übung und die Rechtsprechung haben jedoch gezeigt, dass es eine der Öffentlichkeit kaum bekannte und erinnerliche Sammlung von Rechtsvorschriften gibt, die vom Grundgesetz nun offenbar nicht berührt werden. Diese Vorschriften stehen somit über allem deutschen Recht. Sie werden hier nicht einmal annäherungsweise angeführt noch gar einzeln mit Paragraph und Absatz genannt. Restlos alles, was einst die Besatzungsmächte oder ihre Helfer verfügt haben, sei es zur Zeit des Dritten Reiches, in der Übergangszeit nach dem Kriege durch die Besatzungsmächte in den Besatzungszonen oder noch während des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland, das alles ist nicht nur geltendes Recht: Es steht über allem Recht!

          Jede noch so unbedeutende Verfügung der Siegermächte, und erst recht ihr durch das Londoner Abkommen vom 8. August 1945 beschlossenes Statut für den Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg sprengt die betreffenden deutschen Gesetze einfach in die Luft, und zwar heute noch und wie es scheint, soll das für alle Zukunft gelten.

          Damit ist insbesondere die sogenannte „Offenkundigkeit“ von Kriegsverbrechen des Deutschen Reiches und seiner Truppen und Behörden zum deutschen Gesetz der Gesetze geworden: Über die von den Siegermächten bezüglich der Kriegsverbrechen vorgebrachten Behauptungen ist danach kein Beweis erforderlich. Dasselbe gilt für die in jedem Staate der Vereinten Nationen „festgestellten“ Verbrechen der Deutschen.

          Dies hat dazu geführt, dass in allen Gerichtsverhandlungen, die sich mit den Kriegsverbrechen oder auch mit der Frage ihrer tatsächlichen Begehung durch deutsche Personen oder Einrichtungen befassen, Beweise nicht nur nicht erforderlich sind: Gegenbeweise werden als gegen die „Offenkundigkeit“ verstoßend zurückgewiesen. Die Offenkundigkeit schützt auch die Behauptungen über Kriegsverbrechen gegen das „Leugnen“, „Relativieren" oder „Bagatellisieren“ dieser Verbrechen mittels bestimmter Strafgesetze.

          Damit sind auf alle Fälle die Grundgesetzartikel 3, 4, 5, 8, 9, 10, 13, 17, 20 (2), 25, 33 (3) und 103 außer Kraft gesetzt, und zwar für die Deutschen.

          Die außer Kraft gesetzten Grundgesetzartikel sind der Kern der in Artikel 79 für unantastbar erklärten Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung, denn sie sind die bei weitem wichtigsten Grundrechte.

          Die zur Befreiung vom Nationalsozialismus und Militarismus ergangenen Rechtsvorschriften haben schon à priori die Freiheitliche Demokratische Grund-Ordnung beseitigt. Eine Ordnung, die eine andere, übergeordnete Ordnung nicht berühren darf, ist keine Grundordnung und existiert deshalb nicht als solche.

          Nur ein verschwindender Bruchteil der von den Alliierten Besatzungsmächten nach 1945 erlassenen Anordnungen ist überhaupt bekannt. Hiervon einige:

          Der Drehpunkt sind die «Pariser Verträge» vom 5. Mai 1955. In ihnen sind die die Vorbehaltsrechte der Westalliierten, die aus dem «Deutschlandvertrag» (auch «Bonner Vertrag») vom 26. Mai 1952 stammen, nicht etwa, wie es etwa Brockhaus sagt, «erloschen». Sie sind als Rechte der Alliierten erloschen, aber als Verpflichtung auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen, wenn auch nicht alle. So sagt der Artikel «1» dieses «Vertrags aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen» deutlich: «Vom Kontrollrat erlassene Rechtsvorschriften dürfen weder aufgehoben noch geändert werden».

          In Noten vom 26. Mai 1963 «ersuchten» die Westmächte, auch in Zukunft ihre Vorschriften nicht ausser Kraft zu setzen. Deshalb nennen sich zum Beispiel die Botschafter der drei Westmächte zwar inzwischen eben «Botschafter», aber sie haben immer noch den Status von «Hohen Kommissaren». Diese Hochkommissare haben zwar inzwischen einige Bestimmungen ausser Kraft gesetzt, sie aber nicht aufgehoben:

          Das Gesetz über die Überwachung der naturwissenschaftlichen Forschung.

          Teile des Gesetzes Nr. 10 über die Bestrafung der Kriegsverbrecher. Mit diesem Gesetz wurde die Bestrafung von Kriegsverbrechern der deutschen Justiz verpflichtend übertragen. Mit ihm haben aber die Westalliierten nicht grundsätzlich auf ihr Recht der Strafverfolgung verzichtet. Hieraus leitet sich die Aufhebung der 30-jährigen Verjährung von Mord durch Bundesgesetz ab.

          S. 64: Soweit die öffentlich bekannten und besonders schweren Lasten aus dem Artikel 139. Versailles geht immer weiter.

          Außer den hier aufgezählten Rechtsvorschriften gibt es noch eine ganz und gar grenzenlose Menge anderer, wie sie etwa ein alliierter Stadtkommandant 1945 in seiner ersten Siegeseuphorie und seinem durch die Kriegspropaganda wohlgeschürten Hass auf die Besiegten aus verständlichen Gründen erlassen hat. Alle diese Hunderttausende von Vorschriften und Auflagen sind nach dem Grundgesetz deutsches Recht und werden von den anderen Artikeln des Grundgesetzes nicht berührt. Jeder Richter, jeder Politiker, jeder Angehörige der Siegermächte und ihrer Hintermächte braucht nur ein bisschen Quellenstudium zu betreiben, dann findet er bestimmt etwas, wogegen kein deutsches Kraut gewachsen ist. So muss das ganze Deutsche Volk heute jederzeit gewärtig sein, dass ihm aus irgendeiner Ecke eins über den Schädel gezogen wird.

          Stark vereinfacht, aber nicht falsch, wäre die Feststellung: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Artikel 139. Die anderen Artikel sind durch diesen einen außer Kraft gesetzt. Jedenfalls für die Deutschen.

          Als Herr Kohl nach der Teilwiedervereinigung die Westalliierten bat, doch bitte ihre Besatzung Deutschlands fortzusetzen, hätte er den Artikel 139 löschen lassen können. Vielleicht hatte er sein Grundgesetz gerade nicht unter dem Arm, oder er war gerade dabei, den Saum des Mantels der Geschichte zu erhaschen.

          Gemäß Artikel 139 ist Deutschland trotz zweimaliger Erklärung, „jetzt“ ein souveräner Staat zu sein (1955 und 1990), nach wie vor besetztes Gebiet. Damit ist Deutschland aber nicht rechtlos. Oder doch? Der von mir hochverehrte General Moshe Dayan sagte dazu: Ein Volk, das seine Rechte nicht wahrnimmt, hat keine.

          S.137: Wie eine solche Verfassung zustandezukommen hat, steht genau und goldrichtig im Artikel 146: „Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (Das ist der ursprüngliche Wortlaut des Artikels).

          Als die Bonner Vertreter aller möglichen Völker am 23. September 1990 in der Hast, welche das schlechte Gewissen des Lügners immer begleitet, diesen Artikel änderten, haben sie mit der Festschreibung eines unvereinbaren Widerspruches ihre Lüge für alle Zeiten selbst dokumentiert.

In seiner neuen Fassung sagt der Artikel 146 jetzt:

          „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

          Das heißt aber nun (immer noch!), dass dieses Grundgesetz eben nicht in freier Entscheidung beschlossen worden ist, denn sonst müsste diese Bedingung für die künftige „Verfassung" nicht gestellt werden. – Dass Deutschland eben nicht frei ist, denn sonst könnte das deutsche Volk seine Verfassung jetzt beschließen. – Dass das Grundgesetz keine Verfassung ist. Dass also die neue Präambel lügt, wenn sie behauptet, das Deutsche Volk habe sich dieses Grundgesetz gegeben. – Dass schließlich von einer „verfassungsmäßigen“ Ordnung in Deutschland heute keine Rede sein kann, denn eine solche Ordnung würde eine Verfassung voraussetzen, diese würde die freie Entscheidung des Volkes voraussetzen, und das alles ist heute nicht gegeben.

          Lügen haben kurze Beine, und wer lügt, muss klüger sein als der Belogene. Was immer der Parlamentarische Rat damals getan hat oder tun musste: Gelogen haben diese Leute nicht. Die Staatslüge ist jüngeren Datums! Noch ist die Stunde der Wahrheit fern. Noch wird munter weitergelogen.

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Literaturempfehlung:

Sven B. Büchter: Geheimsache BRD > www.books-htopic.de

2.1.2020 Adresse: geheimpolitik.de