Deutschland und das Völkerrecht |
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Die Haager Landkriegsordnung von 1907:
Art. 43: Die Besatzungsmacht muss die Landesgesetze beachten.
Art. 45: Sie darf die Bewohner des besetzten Landes nicht zwingen, den Treueid zu leisten oder die andere Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Art. 46: Sie darf Privateigentum nicht einziehen.
Art. 47: Sie muss Plünderungen unterlassen und unterbinden.
Art. 50: Sie darf keine Strafe durch Geld oder anderer Art wegen der Handlungen Einzelner über eine ganze Bevölkerung verhängen.
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IV Genfer Konvention von 1949
Art. 8: Auf die durch das Abkommen gewährten Rechte ist der Verzicht verboten.
Art.11: Sondervereinbarungen zwischen Mächten, deren eine infolge der Besetzung ihres Gebietes oder eines wichtigen Teiles ihres Gebietes in ihrer Verhandlungsfreiheit beschränkt ist, sind verboten und nichtig.
Art. 43: Kollektivstrafen, Einschüchterung, Terrorisierung, Plünderungen und Vergeltungsmaßnahmen gegen dritte Personen oder ihr Eigentum sind verboten.
Art. 49: Die Besatzungsmacht darf Teile ihrer eigenen Bevölkerung nicht in das von ihr besetzte Gebiet verschleppen oder verschicken.
Art. 64: Das Strafrecht im besetzten Gebiet bleibt in Kraft. Es muss dafür gesorgt werden, dass die Gerichte im besetzten Gebiet ihre Tätigkeit fortsetzen können.
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UNO-Konvention vom 27. November 1968 über die Nichtverjährung: Art.1: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Vertreibung ... verjähren nicht.
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Wiener Konvention über das Recht der Verträge, von 1969:
Art. 52: Ein Vertrag ist nichtig, wenn sein Abschluss durch Androhung oder Anwendung von Gewalt zustandegekommen ist.
Art. 53: Ein Vertrag ist nichtig, wenn er im Zeitpunkt seines Abschlusses einer zwingenden Norm des allgemeinen Völkerrechtes widerspricht (wie der Haager Landkriegsordnung, der IV. Genfer Konvention und dem Selbstbestimmungsrecht der Völker).
Kommentar D.R:Die deutschen Wähler sollten sich diese Paragraphen gut merken, vor allem Art. 52 der Wiener Konvention. Es sind nämlich alle Verträge mit Deutschland nach 1945 unter Androhung von Gewalt zustandegekommen, somit nichtig oder ungültig (Kapitel „Kriegserklärung“).
Der Grund dafür liegt darin, dass Deutschland 60 Jahre nach dem Krieg immer noch keine Souveränität besitzt, sondern eine von Kriegsgegnern besetzte und erpresste Nation ist.
1. Es wurden bis heute keine Friedensverträge mit den 50 Gegnern des 2. Weltkrieges abgeschlossen.
2. Die Besatzungstruppen der Alliierten haben Deutschland nie verlassen, sondern werden nach wie vor von deutschen Steuergeldern unterhalten. Ein großer Teil der kriegerischen Aktivitäten der USA wie der „Wüstensturm” wurden und werden über die Infrastruktur in Deutschland abgewickelt und von deutschen Steuerzahlern bezahlt. Wenn irgendwelche politischen Vertreter der deutschen Scheindemokratie gegen kriegerische Aktivitäten der Alliierten reden, ist das die blanke Heuchelei und Volksverrat obendrein.
3. Eine Verfassung wurde nie etabliert, denn das Grundgesetz ist lediglich ein Anhang zum Besatzungsrecht der Alliierten.
4. Die Feindstaatenklausel der UN gegen Deutschland wurde nie aufgehoben, sondern stellt eine fortdauernde Erpressung Deutschlands durch die Alliierten Kriegsgegner dar. Allerdings sind inzwischen aus den 50 Gegnern von 1945 ca. 190 geworden, denn von allen UNO-Staaten hat in den letzten 50 Jahren noch nie einer gegen die Erpressung Deutschlands protestiert und die Abschaffung der Feindstaatenklausel gegen Deutschland gefordert. Diese Erpressungspolitik hat ihre Wurzeln im bekannten Versailler Friedensvertrag von 1919. Dieser „Friedensvertrag” wurde nach dem Motto erstellt „Permanenter Raub durch permanente Erpressung”. Diese Erpressungsgelder werden in Form von sogenannten Beiträgen in Höhe von Millionen Dollar jährlich dem deutschen Steuerzahler abgepresst. Dieses Prinzip hatte sich bewährt und wurde nach dem 2. Weltkrieg mit etwas anderen Mitteln gradlinig fortgesetzt, wovon in Punkt 5 die Rede ist.
5. Damit sich gegen die genannte Erpressung aus dem deutschen politischen Lager aber auch nicht eine einzige Stimme erhebt, haben die anglo-amerikanischen Alliierten auf deutschem Boden ca. hundertfünfzig Atomraketen stationiert, vorsichtshalber mit einer Reichweite von nur ca. 150 Kilometern, damit sie im Ernstfall auch alle auf deutschem Boden explodieren können. Diese alleine würden wahrscheinlich schon ausreichen, um nicht nur die deutsche Bevölkerung, sondern die von ganz Europa auszurotten.
Entsprechend den Massenmordplänen der amerikanischen Autoren Kaufman, Nizer und Morgenthau darf aber vermutet werden, dass man mindestens noch weitere hundert Atombomben in Deutschland versteckt hat, die man wahrscheinlich vom Pentagon aus mit einem einzigen Knopfdruck zünden kann. Moralische Hemmungen werden diese Christen kaum haben, wie die Beispiele von Hiroshima und Nagasaki gezeigt haben.
Soweit mir bekannt ist, haben alle europäischen Staaten unter der Drohung der genannten Atomraketen und Atombomben den lächerlichen Atomwaffensperrvertrag unterschrieben, der eigentlich ein Atomwaffenerpressungsvertrag ist. Einen der Bedrohung entsprechenden Protest der sogenannten „Kernkraftgegner“ habe ich in den letzten Jahrzehnten nicht wahrgenommen!
Eine offizielle Anfrage bei der deutschen Bundesregierung bezüglich der Friedensverträge hat die Antwort ergeben, dass diese durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag hinfällig geworden seien. Die Durchsicht des Zwei-plus-Vier-Vertrages hat aber ergeben, dass darin überhaupt kein Abschnitt über die 50 Kriegserklärungen und die Friedensverträge enthalten ist. Ein echtes Lügenwerk, wie die nachfolgende Betrachtung zeigen wird.
Zwei-plus-Vier-Vertrag
Hier sollen noch ein paar Anmerkungen zum sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrag erfolgen. Tatsächlich war mir mehrmals der Gedanke gekommen, daß das Ergebnis dieser Verhandlungen zu einer Revidierung einiger meiner vorherigen Urteile führen könnte. Das Abschlußergebnis dieser Verhandlungen, die bezeichnenderweise hinter verschlossenen Türen geführt wurden, führte jedoch zu keinerlei Änderung meiner Urteile, sondern bestätigte sie in jeder Beziehung. Ohne Zweifel stellt dieser Vertrag die größte Falle dar, die den Deutschen seit dem Deutschlandvertrag von den alliierten Verschwörern gestellt worden ist. Den 12.9.1990 als Abschlusstag dieses Dokumentes sollten die Deutschen gut im Gedächtnis behalten, denn er wird einmal als Erneuerung des Versailler Vertrages in die Geschichte eingehen. Das Ergebnis läßt den Schluß zu, daß dort zwei deutsche Feiglinge und Verräter mit vier alliierten Erpressern verhandelt haben, denn es ist die exakte Fortsetzung der in diesem Buch beschriebenen anglo-amerikanischen Pläne.
„VERTRAG ÜBER DIE ABSCHLIESSENDE REGELUNG IN BEZUG AUF DEUTSCHLAND
Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika –
IN DEM BEWUSSTSEIN, daß ihre Volker seit 1945 miteinander in Frieden leben,
EINGEDENK der jüngsten historischen Veränderungen in Europa, die es ermöglichen, die Spaltung des Kontinents zu überwinden,
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes und der entsprechenden Vereinbarungen und Beschlüsse der Vier Mächte aus der Kriegs- und Nachkriegszeit,
ENTSCHLOSSEN, in Übereinstimmung mit ihren Verpflichtungen aus der Charta der Vereinten Nationen freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur
Festigung des Weltfriedens zu treffen,
EINGEDENK der Prinzipien der in Helsinki unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,
IN ANERKENNUNG, daß diese Prinzipien feste Grundlagen für den Aufbau einer gerechten und dauerhaften Friedensordnung in Europa geschaffen haben,
ENTSCHLOSSEN, die Sicherheitsinteressen eines jeden zu berücksichtigen,
ÜBERZEUGT von der Notwendigkeit, Gegensätze endgültig zu überwinden und die Zusammenarbeit in Europa fortzuentwickeln,
IN BEKRÄFTIGUNG ihrer Bereitschaft, die Sicherheit zu stärken, insbesondere durch wirksame Maßnahmen zur Rüstungskontrolle, Abrüstung und Vertrauensbildung; ihrer Bereitschaft, sich gegenseitig nicht als Gegner zu betrachten, sondern auf ein Verhältnis des Vertrauens und der Zusammenarbeit hinzuarbeiten, sowie dementsprechend ihrer Bereitschaft, die Schaffung geeigneter institutioneller Vorkehrungen im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa positiv in Betracht zu ziehen,
IN WÜRDIGUNG dessen, daß das deutsche Volk in freier Ausübung des Selbstbestimmungsrechts seinen Willen bekundet hat, die staatliche Einheit Deutschlands herzustellen, um als gleichberechtigtes und souveränes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen,
IN DER ÜBERZEUGUNG, daß die Vereinigung Deutschlands als Staat mit endgültigen Grenzen ein bedeutsamer Beitrag zu Frieden und Stabilität in Europa ist,
MIT DEM ZIEL, die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland zu vereinbaren, in Anerkennung dessen, daß dadurch und mit der Vereinigung Deutschlands als einem demokratischen und friedlichen Staat die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes ihre Bedeutung verlieren,
VERTRETEN durch ihre Außenminister, die entsprechend der Erklärung von Ottawa vom 13. Februar 1990 am 5. Mai 1990 in Bonn, am 22. Juni 1990 in Berlin, am 17. Juli 1990 in Paris unter Beteiligung des Außenministers der Republik Polen und am 12. September 1990 in Moskau zusammengetroffen sind –
sind wie folgt übereingekommen:
ARTIKEL l
(1) Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen. Seine Außengrenzen werden die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sein und werden am Tage des Inkrafttretens dieses Vertrags endgültig sein. Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa.
(2) Das vereinte Deutschland und die Republik Polen bestätigen die zwischen ihnen bestehende Grenze in einem völkerrechtlich verbindlichen Vertrag.
(3) Das vereinte Deutschland hat keinerlei Gebietsansprüche gegen andere Staaten und wird solche auch nicht in Zukunft erheben.
(4) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik werden sicherstellen, daß die Verfassung des vereinten Deutschland keinerlei Bestimmungen enthalten wird, die mit diesen Prinzipien unvereinbar sind. Dies gilt dementsprechend für die Bestimmungen, die in der Präambel und in den Artikeln 23 Satz 2 und 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind.
(5) Die Regierungen der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika nehmen die entsprechenden Verpflichtungen und Erklärungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik förmlich entgegen und erklären, daß mit deren Verwirklichung der endgültige Charakter der Grenzen des vereinten Deutschland bestätigt wird.“
Kommentar D.R.: Völkerrechtliche Verträge sind nur gültig unter souveränen gleichberechtigten Partnern, wie oben beschrieben, deshalb hätten vor Unterzeichnung des obigen Vertrages ein paar Voraussetzungen erfüllt sein müssen:
1. 52 Staaten hatten Deutschland im zweiten Weltkrieg den Krieg erklärt und bis heute keinen Friedensvertrag angeboten. Zu diesen Feindstaaten gehörten auch die im 2+4-Vertrag genannten. Am 12.9.1990 war Deutschland ein von Feinden besetztes Land und besaß keinerlei Souveränität, somit keine Gleichberechtigung gegenüber den Unterzeichnerstaaten. Nach meinen Wissen existiert kein Papier, in dem die im Kapitel „Kriegserklärung“ neben den obengenannten Staaten erwähnten 48 Parteien ihre Rechte aus dem zweiten Weltkrieg an die genannten vier Vertragspartner abgetreten hätten.
2. In Artikel 1 Nr. 1 - 5 wird die sogenannte polnische Westgrenze zwischen der ehemaligen DDR und Polen als endgültige Grenze festgeschrieben. Vor dem Hintergrund der Potsdamer Verträge und des Deutschlandvertrages bedeutet dies, dass die vier alliierten Siegermächte Deutschland hunderttausend Quadratkilometer fruchtbaren Boden rauben und an Polen verschenken. Dieser Raub geschieht natürlich in voller Übereinstimmung mit dem jenem neuen Völkerrecht, welches hauptsächlich auf dem Besitz von Atombomben beruht.
In den Potsdamer Verträgen von 1945 wurde festgelegt, daß die deutschen Gebiete jenseits der heutigen sogenannten polnischen Westgrenze den Polen nur zur Verwaltung übergeben wurden. Von einer Übereignung dieser deutschen Gebiete an Polen ist in diesen Verträgen keine Rede!
In dem bereits erwähnten Deutschlandvertrag (Artikel 2 und 7) ist sonnenklar festgelegt, dass für die Fragen der deutschen Einheit sowie der endgültigen Nachkriegsgrenzen ausschließlich die Alliierten zuständig sind. Die Bundesregierung unter Adenauer verzichtete auf jedes Mitspracherecht bezüglich der unter polnischer Verwaltung stehenden Gebiete, wodurch die Verantwortung für diesen völkerrechtswidrigen Raub ausschließlich den Alliierten zufällt.
3. Sind die alliierten Besatzungstruppen mit ihren ABC-Waffen vor Unterzeichnung des Vertrages aus Deutschland abgezogen? Nein.
4. Wurde die Feindstaatenklausel der UN gegen Deutschland vor Unterzeichnung des Vertrages aufgehoben? Nein. Die Feindstaatenklausel der UN bedeutet, dass ein Staat der dieser Klausel unterliegt, von allen Mitgliedern (ca. 190) der UN als Feindstaat betrachtet wird. Sie ist somit ein Erpressungsmittel gegen den Staat der ihr unterstellt wird. Eine völkerrechtliche Gleichheit von Deutschland mit den anderen Staaten der UN war also nicht gegeben.
„ARTIKEL 3
(1) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bekräftigen ihren Verzicht auf Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über atomare, biologische und chemische Waffen. Sie erklären, daß auch das vereinte Deutschland sich an diese Verpflichtungen halten wird. Insbesondere gelten die Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag über die
Nichtverbreitung von Kernwaffen vom l. Juli 1968 für das vereinte Deutschland fort.“
Kommentar D.R.: Zu Art. 3 Nr. 2: Freiwilliger Verzicht des zukünftigen Gesamtdeutschland auf ABC-Waffen, sowie Verringerung der Wehrmacht auf 370 000 Mann.
Ethisch sieht dieser Passus des Vertrages sehr lobenswert aus, aber machtpolitisch ist er völlig idiotisch. Dies bedeutet selbstverständlich einen völligen Verzicht auf Souveränität, weil sich diese ausschließlich auf Macht stützt, und zwar auf wirtschaftliche und militärische Macht, wie ich ausreichend gezeigt habe. Durch diesen Schritt zur Wehrlosigkeit wird Deutschland erpressbar für jeden Zwergstaat der über eine der genannten Waffengattungen verfügt. Diese Entscheidung bedeutet jedenfalls für Deutschland den zweiten Baustein zur Wiederaufrichtung einer neuen Diktatur.
„ARTIKEL 4
(1) Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken erklären, daß das vereinte Deutschland und die Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken in vertraglicher Form die Bedingungen und die Dauer des Aufenthalts der sowjetischen Streitkräfte auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins sowie die Abwicklung des Abzugs dieser Streitkräfte regeln werden, der bis zum Ende des Jahres 1994 im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Verpflichtungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, auf die sich Absatz 2 des Artikels 3 dieses Vertrags bezieht, vollzogen sein wird.“
Kommentar D.R.: So manche Schachzüge der anglo-amerikanischen Logen sind nicht leicht zu entdecken. Der Abzug der sowjetischen Streitkräfte aus Deutschland bedeutet nämlich die Zementierung des eisernen Vorhanges, die teilweise Aufrechterhaltung des ‘sozialistischen Experiments’, von dem ich schon berichtet habe. Wenn man dann noch die Tatsache betrachtet, dass Gorbatschow Hochgradfreimaurer vom 33 Grad ist, dann weiß man gleich woher der Wind weht.
„ARTIKEL 5
2) Für die Dauer des Aufenthalts sowjetischer Streitkräfte auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins werden auf deutschen Wunsch Streitkräfte der Französischen Republik, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika auf der Grundlage entsprechender vertraglicher Vereinbarung zwischen der Regierung des vereinten Deutschland und den Regierungen der betreffenden Staaten in Berlin stationiert bleiben.“
Kommentar D.R.:
Zu Art. 5 Nr. 2: Damit sich ein souveränes Deutschland erst gar nicht gegen die Besatzungsmächte entscheidet, hat man gar nicht erst auf ein souveränes Deutschland gewartet, sondern vorauseilenden Gehorsam verlangt. Solange nämlich die Atomraketen auf deutsche Köpfe gerichtet sind, wird schon kein deutscher Politiker irgendwo nein sagen.
Das Verhalten der deutschen Politiker während der Zwei-plus-Vier-Verhandlungen zeigte deutlich, dass die deutsche Politik von allen guten Geistern verlassen ist. In Anbetracht der vorgenannten Tatsachen hätte jeder mit einem Minimum an politischer Intelligenz begabte deutsche Politiker in Schweigen gehüllt abwarten müssen, welche Vorschläge die verantwortlichen Alliierten zu den genannten Fragen machen würden, um dann vielleicht mit eigenen Vorschlägen Stellung zu nehmen, zu deren Ausarbeitung man ja 40 Jahre Zeit gehabt hatte.
Tatsächlich geschah jedoch Unglaubliches. Noch bevor die Alliierten irgendwelche Vorschläge auf den Tisch gelegt hatten, forderten viele bundesdeutsche Spitzenpolitiker wie im Chor die bedingungslose Anerkennung der umstrittenen polnischen Westgrenze. Die Regierung eines der am dichtesten bevölkerten Länder der Erde will ohne Notwendigkeit hunderttausend Quadratkilometer ihres kostbarsten Besitzes verschenken, ihres nicht vermehrbaren Grund und Bodens. Der Begriff „ohne Notwendigkeit“ ist sehr wichtig, weil zumindest die Bundesrepublik Deutschland heute in einer ganz anderen Machtposition ist als 1919 und 1945. Ein in der politischen Geschichte der Erde wahrscheinlich einmaliger Vorgang. Wer mir bis hierher aufmerksam gefolgt ist, wird sofort erkennen, dass die bundesdeutschen Verzichtspolitiker aktiv mitarbeiten bei der gegen Mitteleuropa gerichteten Politik der Protokolle, der Versailler Verträge, des Morgenthau-Plans. Nach den deutschen Erfahrungen dieses Jahrhunderts können solche Entscheidungen unmöglich nur aus politischer Dummheit und Feigheit hervorgehen. Vielmehr handelt es sich hier um einen neuen Fall von Volksverrat, um den ersten Baustein zur Wiederaufrichtung jener Zustände zwischen 1920 und 1933, die dann mit dem Triumph des Faschismus und der Alliierten endeten.
Die polnische Haltung zur sogenannten Westgrenze hat zweifellos gewisse Parallelen mit jener Haltung zum „Danziger Korridor“, die dann zum Ausbruch des 2. Weltkrieges führte. Die polnische Regierung hält offensichtlich den Raub von hunderttausend Quadratkilometer deutschen Bodens für völlig normal. Es zeugt von der polnischen Bescheidenheit, wenn zusätzlich zu diesem Landraub lediglich eine Abfindung vom deutschen Volk in dreistelliger Milliardenhöhe verlangt wird. Auch ein paar Worte von Lech Walesa, Friedensnobelpreisträger und Anwärter auf den Thron des polnischen Ministerpräsidenten, lassen ahnen, wie friedlich das zukünftige Europa zusammenleben wird: „In einem Interview, das in der niederländischen Wochenzeitung Elsevier veröffentlicht wurde, erklärte der Friedensnobelpreisträger, dass er allen Grund habe, sich wegen der deutschen Vereinigung Sorgen zu machen. ‚Ich schrecke selbst nicht vor einer Erklärung zurück, die mich in Deutschland unpopulär macht. Wenn die Deutschen erneut Europa in der einen oder anderen Art destabilisieren, sollte man nicht mehr zu einer Aufteilung Zuflucht nehmen, sondern dieses Land einfach von der Landkarte ausradieren. Der Osten und der Westen besitzen die notwendige fortgeschrittene Technologie, um diesen Urteilsspruch durchzuführen’ (Zit. CODE Nr. 10, Oktober 1990, S. 16).“
Da kann ich nur sagen: Ein Friedensnobelpreis verpflichtet eben. Ob diese polnische Haltung von politischer Weisheit geprägt ist, darf aus psychologischer Sicht sehr bezweifelt werden, denn es ist zu befürchten, daß sich diese Angelegenheit als Stachel im Fleisch der Deutschen erweist und von radikalen Kreisen ausgenutzt werden wird, was ja auch der Sinn dieser alliierten Transaktion ist. Es würde mich noch interessieren, was die UNO-Vollversammlung zum Raub der deutschen Ostgebiete gesagt hat, denn darüber habe ich überhaupt nichts in der Presse gelesen. Auch ist mir völlig unklar, worin der rechtliche Unterschied besteht zwischen dem Raub der Alliierten gegenüber Deutschland und dem Raub des Irak gegenüber Kuwait. Überraschend ist auch die Übereinstimmung der UNO-Mitglieder zu gemeinsamen Erpressungsaktionen.
Als die Sowjetunion Ungarn und die Tschechoslowakei niederschlug und in Afghanistan einmarschierte, da wagte sich niemand zu rühren.
Wer drohte mit Sanktionen als China Tibet besetzte?
Wo waren die Sanktionen der UN, als die USA bei der Invasion in Panama Tausende von Bürgern ermordeten und in Massengräbern verscharrten?
Die UN und ihr sogenannter Sicherheitsrat ist nichts als ein Terrorinstrument der Atommächte und ein Tribunal von Heuchlern und Feiglingen!
Im Einklang mit den politischen Feinden Deutschlands haben die bundesdeutschen Politiker über 60 Jahre lang keinerlei ernsthafte Versuche unternommen, um mit den früheren Kriegsgegnern zu Friedensverträgen zu kommen und Klarheit bezüglich der Grenzfragen und der vollen Souveränität der BRD zu schaffen. Im Gegenteil, der aus den historischen Tatsachen ersichtliche Unwille der Alliierten zum Frieden wird von den höchsten Politikern der BRD noch dadurch honoriert, daß sie diese politischen Feinde „unsere Freunde“ nennen! Wieviel Freunde Deutschland im Ausland hat, das wird der Lauf der Geschichte wahrscheinlich noch ans Licht des Tages bringen. Jedenfalls hat keine einzige der politischen Parteien der Vergangenheit sich auch nur im Ansatz um eine Revision des Deutschlandvertrages bemüht, egal ob sie sich christlich, sozial, frei oder grün nannten. Im Gegenteil, der kommunistische Terror wurde noch durch Zahlung von Milliardenbeträgen unterstützt. Außerdem legen es unsere Volksvertreter offensichtlich darauf an, bewusst das Bild der Deutschen im Ausland zu schädigen. Die dummen Kommentare deutscher Spitzenpolitiker über das Problem der polnischen Westgrenze haben nämlich schon wieder dazu geführt, dass die ausländische Presse voll ist mit Hinweisen auf den deutschen Revanchismus und die damit verbundene „Deutsche Gefahr“ für den Weltfrieden. Dies hätte vollständig vermieden werden können, wenn man sofort auf die Zusicherungen der Alliierten in den Potsdamer Verträgen und die Verantwortlichkeit nach dem Deutschlandvertrag hingewiesen hätte. Allerdings hätte man dann auch offen zugeben müssen, dass eine wirkliche Souveränität der Bundesrepublik überhaupt nicht existiert, was aber ein mündiger Bürger sowieso schon weiß.
Wenn es in Art. 1 Nr. 1 wörtlich heißt: „Die Bestätigung des endgültigen Charakters der Grenzen des vereinten Deutschlands ist ein wesentlicher Bestandteil der Friedensordnung in Europa“, dann muss ich fragen: Was ist das für eine Friedensordnung, die mit einem Raubzug gegen Deutschland beginnt? Dieser Satz ist tatsächlich der Gipfel von welthistorischer Lüge und Heuchelei. Als ob es im Laufe der menschlichen Geschichte jemals dem Frieden gedient hätte, wenn einem Volk hunderttausend Quadratkilometer seines Bodens geraubt wurden. Das Gegenteil ist der Fall, dies dient ausschließlich der Erzeugung neuer Kriege in Mitteleuropa!
Mehr als das politische Verhalten der Deutschen wundert mich das Verhalten der Nachbarn von Deutschland, die ja alle zu den Siegerstaaten gehören. Insbesondere das politische Verhalten Frankreichs erstaunt mich, weil sie früher dem politischen Deutschland immer um hundert Prozent überlegen waren. Denn es müsste ihnen klar sein, dass die geplante Vernichtung Deutschlands auch Frankreich vom Erdboden vertilgen würde. Sie würden somit nicht im Boot der Sieger, sondern mit Deutschland im Boot der Verlierer sitzen. Auf diese Tatsachen habe ich bereits im Jahre 1990 in meiner „Geheimpolitik“ auf den Seiten 152 bis 154 hingewiesen.
Die Angst vor Deutschland scheint offensichtlich bei allen Nachbarn Deutschlands größer zu sein, als die Angst, durch amerikanische Atombomben in die Luft zu fliegen. So geht das, wenn Dummheit und Feigheit sich die Hände reichen!
Umso besser für uns, denken die anglo-amerikanischen Terroristen, damit können wir nicht nur Deutschland, sondern ganz Mitteleuropa erpressen. Wäre doch gelacht, wenn es nicht gelingen würde, die Kultur von Europa um tausend Jahre zurückzuschrauben, mit unseren atomaren Daumenschrauben.
Wie gerade aus der Presse zu entnehmen war, haben einige deutsche Gemeinden gegen die Lagerung amerikanischer Atomraketen protestiert. Die wissen noch nicht einmal, dass sie das nach der Feindstaatenklausel überhaupt nicht dürfen, weil das nämlich ein feindlicher Akt, eine aktive Bedrohung der 190 UN-Staaten, eine terroristische Bedrohung des gesamten amerikanischen Kontinents ist, und den „Ernstfall”, also die Vernichtung Mitteleuropas, auslösen könnte!
Ergebnis: die deutsche Demokratie ist eine Scheindemokratie und die politischen Akteure sind Lügner, Heuchler und Volksverräter, die von den Alliierten gekauft und eingesetzt wurden, wie einst der kriminelle Adolf Schicklgruber-Hitler. Die Erpressung Deutschlands und Mitteleuropas ist eine Zeitbombe, deren Explosion vielleicht die Welt noch einmal erschüttern wird.
Die Bürgerforderungen für Deutschland müssen somit lauten:
1. Beseitigung der Feindstaatenklausel der UN.
2. Abschluss von Friedensverträgen mit allen 52 Feindstaaten des 2. Weltkrieges.
3. Beseitigung des Besatzungsrechts, somit Abzug aller feindlichen Truppen aus Deutschland, einschließlich der Atombomben sowie der Gas- und Chemiewaffen.
4. Erstellung einer deutschen Verfassung mit Volksbeteiligung.
5. Einführung der Wahrheit in die Geschichtsschreibung und die politische Diskussion.
Eine Partei, welche die vorgenannten Punkte nicht in ihrem Programm hat, ist für einen demokratisch eingestellten Bürger nicht wählbar, weil sie Volksbetrug betreibt.
Nachtrag vom 9. März 2007.
Angeregt durch einen Leserbrief möchte ich zum völkerrechtlichen Status Deutschlands folgendes nachtragen, um mich nicht der Verschleierung von Tatsachen schuldig zu machen. Der nachfolgende Text aus Wikipedia enthält bereits die wichtigsten Grundlagen.
UN-Feindstaatenklausel,
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Die UN-Feindstaatenklausel bezieht sich auf die UN-Charta. In dieser werden in Artikel 53 solche Staaten, die während des Zweiten Weltkrieges Feind eines aktuellen Unterzeichnerstaates der UN-Charta waren, also primär Deutschland und Japan, als Feindstaaten bezeichnet. Gegen diese dürfen gemäß den Artikeln 53 und 107 von den Unterzeichnerstaaten Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat verhängt werden, falls die Feindstaaten erneut eine aggressive Politik verfolgen sollten. Dies schließt auch militärische Interventionen ein.
Die Artikel entstanden 1945 mit der Urfassung der UN-Charta in der Endphase des Zweiten Weltkrieges, sind jedoch auch noch in der aktuell gültigen Fassung enthalten.
Die 50. Generalversammlung verabschiedete 1995 eine Resolution zu Charta-Fragen (Res. 50/52), in der die Feindstaatenklausel aus den Artikeln 53, 77 und 107 als obsolet bezeichnet wurde. Die Streichung soll jedoch aufgrund des Aufwandes erst im Zuge einer umfangreicheren Überarbeitung der Charta erfolgen.
Das Auswärtige Amt vertritt darüberhinaus die Ansicht, Artikel 53 und 107 seien obsolet, weil die Alliierten im 2+4-Vertrag auf das Weiterwirken ihrer Besatzungsrechte verzichtet hätten (§ 7, Abs.l).
Weblinks: © Wikisource: Charta der Vereinten Nationen — Quellentexte
> 8. Kapitel (enthält Artikel 53) der Charta in rechtsverbindlicher, englischer Fassung
(http://www.un.org/aboutun/eharter/chapter8.htm)
> 17. Kapitel (enthält Artikel 107) der Charta in rechtsverbindlicher, englischer Fassung
(http://www.un.org/aboutunlcharter/chaptl7.htm)
> Resolution AIRES/50/52 der Generalversammlung im englischen Original
(http://www.un.org/documents/ga/res/50/a50r052.htm)
Diese Seite wurde zuletzt am 7. Juli 2006 um 18:42 Uhr geändert. Ihr Inhalt steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. Wikipedia® ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc.,
http://de.wikipedia.org/wiki/UN-Feindstaatenklausel 28.02.2007
Kommentar D.R:
Tatsächlich ist mir die Resolution 50/52 bis zum Erhalt des genannten Leserbriefes überhaupt nicht bekannt gewesen, obwohl ich im Jahre 1995 die Politik noch mit mehr Aufmerksamkeit verfolgt habe als heute.
Die Frage lautet hier: hat diese Resolution überhaupt irgendwelche völkerrechtliche Bedeutung? Natürlich nicht, denn es wurde der Begriff „obsolete” benutzt, was auf deutsch so viel wie „veraltet, überholt, altmodisch” bedeutet. Es ist jedoch völkerrechtlich völlig nichtssagend, wenn eine Sache als veraltet bezeichnet wird. Warum hat man nicht anstatt „obsolete” den Begriff „void”, auf deutsch „nichtig”, benutzt oder die Feindstaatenklausel ganz gestrichen? Weil man an dem Status der Feindstaatenklausel bezüglich der Erpressung Deutschlands überhaupt nichts ändern wollte, und es bis heute (Oktober 2013) auch nicht getan hat!
Im 2+4-Vertrag haben die Alliierten Feinde Deutschlands angeblich auf ihre Besatzungsrechte verzichtet.
Was hat sich dadurch verändert? Sind sie etwa abgezogen mit ihren atomaren und chemischen Waffen?
Nein, sie verwüsten nach wie vor deutschen Boden mit Kriegsübungen und es ist keine Rede davon, dass sie Deutschland jemals verlassen. Über die Behauptung, dass sie heute auf Wunsch der deutschen Regierung in Deutschland weilen, lachen sogar die Hühner. Es ist kaum zu glauben, dass eine deutsche Regierung nach ca. 60 Jahren Erpressung den Mut aufbringt, den Abzug der feindlichen Truppen tatsächlich zu fordern.
*
Zum Schluss diese traurigen Kapitels möchte ich noch auf eine aktuelle Entwicklung hinweisen, nämlich die Aufstellung von Raketenbasen in Polen und Tschechien durch Amerika mit der Behauptung, dass damit Raketenangriffe aus Iran und Nordkorea abgewehrt werden sollen.
Ich habe schon früher darauf hingewiesen, dass die Erweiterung der NATO vor die russische Grenze eine Art Kriegserklärung darstellt. Nun hat der russische Präsident Putin auf der Münchener Konferenz zur Sicherheitspolitik am 12.2.2007 indirekt meine Ansicht bestätigt. Er sagte nämlich unter anderem:
„Uns beunruhigen auch Pläne zum Aufbau von Elementen eines Raketenabwehrsystems in Europa. Wer braucht eine neue Runde eines in diesem Falle unausweichlichen Wettrüstens? Ich zweifele zutiefst daran, dass es die Europäer selbst sind.
Ich denke, es ist offensichtlich, dass der Prozess der NATO-Erweiterung keinerlei Bezug zur Modernisierung der Allianz selbst oder zur Gewährleistung der Sicherheit in Europa hat. Im Gegenteil, das ist ein provozierender Faktor, der das Niveau des gegenseitigen Vertrauens senkt. Nun haben wir das Recht zu fragen: Gegen wen richtet sich diese Erweiterung?”
Besser lassen sich meine politischen Ausführungen wohl kaum bestätigen.
Es lohnt sich, die gesamte Rede zu lesen. Man kann sie aus dem Internet holen:
„http://russland.ru/rupol0010/morenews.php?iditem?15254“
Außerdem empfehle ich die Beiträge von Gerard Menuhin „Deutschland – besetztes Land” und „Wer die Wahrheit kennt – Rede vom 14.10.2006“ unter „www.gerard-menuhin.de”. Weiterhin lohnt es sich Beiträge von Israel Shamir zu lesen: „www.israelshamir.net”.
Es ist mir eine besondere Befriedigung, dass meine Ausführungen durch den Gang der Weltgeschichte bestätigt werden. Meinen Aufsätzen möchte ich folgende Prophezeiung hinzusetzen, dass nämlich diese Art NATO-Politik in absehbarer Zeit zur Verwüstung Mitteleuropas führen wird.
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Der Betriff Völkerrecht hat einen engen Bezug zum Begriff des Staates, darum hier noch ein paar Anmerkungen, die mir wichtig erscheinen:
Was ist ein Staat? Einer meiner Lehrer pflegte zu sagen: Ein Staat bedeutet Macht über Land und Leute, und sonst gar nichts.
Der Begriff „Rechtsstaat”, der von deutschen Politikern und ihren Sklaven so gerne benutzt wird, ist somit nur auf Volksverdummung ausgerichtet.
Seit 1945 sind auf der Erde aus 60 Staaten ca. 190 entstanden, und zwar nicht durch Recht, sondern ausschließlich durch Waffengewalt!
Auch die Tatsache, dass ein deutsches Gericht entschieden hat, dass das Deutsche Reich nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht der Nachfolgestaat des Deutschen Reiches sei, ist vor diesem Hintergrund völlig unwichtig. Nur das ist für die Beurteilung der Souveränität wichtig, ob in Deutschland deutsche Menschen die Macht ausüben oder Menschen aus den Staaten der alliierten Kriegsgegner.
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Ergänzende Literatur:
Urs Bernetti, „Das Deutsche Grundgesetz“, ISBN 3-9520669-1-5, Verlag Neue Visionen 1994)
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Eine ausführliche Darstellung zur deutschen Souveränität findet sich unter: www.bundesrath.de
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Dieter Rüggeberg
Fassung vom Oktober 2013 | Adresse: geheimpolitik.de |
Dieter Rüggeberg „Geheimpolitik-3" Wege zur Wahrheit |
© Rüggeberg-Verlag Postfach 130844, D-42035 Wuppertal. Darf unverfälscht und mit Quellenangabe kopiert werden. |