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Der Talmud in nichtjüdischer Beleuchtung Budapest
1931 |
1. Heft |
Obzwar der Talmud, dieses mystische und in gewissem Sinne auch okkulte Buch der Juden, die Neugierde aller Menschen ohne Unterschied des Ranges, der Klasse oder des Standes, erregte, herrscht doch im allgemeinen hinsichtlich des Inhaltes dieses riesigen Werkes die völlige Unkenntnis vor. Auch die meisten Juristen und Theologen haben keine blasse Ahnung, was für Lehren der Talmud eigentlich enthält!? Wir müßten aber alle, die mit den Juden zu tun haben, den Talmud kennen, da man den echten Juden nur durch den Talmud kennen lernen kann. Der Talmud ist der Grundstein und Schlußstein der jüdischen Religion und der Unterrichtsstoff der Rabbinerseminarien; jeder Jude schöpft seine Moral- und Weltanschauung aus dem Talmud. Der Talmut ist die Richtschnur des Juden während seines ganzen Lebens und der Wegweiser seiner Handlungen. Wir müssen die Prinzipien und Vorschriften kennen, nach welchen die rechtgläubigen Juden von der Kindheit an bis zum Rabbinate sittlich erzogen werden. Ich habe aus diesem Grunde beschlossen, sämtliche wichtigen Teile des Talmud zu veröffentlichen. Meine Übersetzung ist bislang die einzige von einem nichtjüdischen Übersetzer herausgegebene umfangreichste Talmudübersetzung. Sie ist selbstverständlich keine Vollständige (da der Talmud aus 14 starken Bänden besteht), sie bringt aber alles, was uns Nichtjuden interessieren kann, ohne Wiedergabe der langatmigen leeren Wortgefechte. Die wichtigsten Ausdrücke und Wörter werden von mir nach dem Texte des Alten (hebräischen) Testamentes hebräisch und nach dem Texte der Vulgata auch lateinisch angegeben, so daß jeder, der in den Besitz meines Werkes kommt, die wichtigeren Wörter auch hebräisch oder lateinisch zitieren wird können. Außerdem kann der Leser jeden Satz meiner Übersetzung mit der deutschen Übersetzung Goldschmidts oder auch Wünsches vergleichen, um sich von meiner wortgetreuen Übersetzung sofort überzeugen zu können.
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Berakhuth (Traktat der Segen)
S. 10/Fol 19a. „Wenn jemand in den Bann
getan wird und im Banne stirbt, bewirft das Gericht seinen Sarg mit
Steinen.”
S. 13/Fol. 45b. „Es sind nur drei Männer verpflichtet zum gemeinschaftlichen Tischgebet, zwei aber nicht. Weiber, auch wenn sie hundert sind, zählen nicht mehr, als zwei Männer. Dasselbe gilt auch von den Sklaven.”
S. 13/Fol. 53a. „Bei einer Tischgesellschaft der Nichtjuden ist das Licht gewöhnlich dem Götzendienst gewidmet.”
S. 16/Fol. 58a. „Wer die Scharen der
Nichtjuden (Gojim) sieht, sprechen (Jerem. 50, 12): Beschämt ist eure
Mutter, zu Schande, die euch geboren hat.”
S. 17/Fol. 58b. „Wer die Gräber der
Nichtjuden (Gojim) sieht, spreche (Jer. 50, 12): Beschämt ist eure
Mutter, zu Schanden, die euch geboren hat.”
S. 18/Fol. 61a. „Wer hinter einer Frau
durch einen Fluß geht, hat keinen Anteil an der zukünftigen Welt.”
Schabbath
Fol. 18a. „Die Rabbinen lehrten: Man darf
(vor dem Schabbath) einem Nichtjuden keine Sache verkaufen, nichts
leihen, nichts borgen und nichts schenken, es sei denn, daß er sein Haus
noch (vor Schabbath) erreichen kann.”
S. 27/Fol. 63a. „.... Wenn ein Mann aus
dem gemeinen Volke fromm wird, so wohne nicht in seiner Nachbarschaft.”
2. Heft
Schabbath.
S. 1/Fol. 89a. „Was bedeutet Har Sinaj?
Es bedeutet einen Berg, von welchem der Haß über alle Völker der Welt
sich ausgebreitet hat.”
S. 7/Fol. 146a. „Weshalb sind die
Nichtjuden schmutzig? Weil sie am Berge Sinaj nicht gestanden haben. Als
nämlich die Schlange der Chava (Eva) beiwohnte, impfte sie ihr einen
Schmutz ein; bei den Jisraeliten, die am Berge Sinaj gestanden haben,
verlor sich der Schmutz, bei den Nichtjuden aber verlor er sich nicht.”
Erubin (Von der Gebietsvereinigung).
S. 11/Fol. 18b. „Wenn jemand Geld aus seiner Hand in die Hand einer Frau zählt, oder aus ihrer Hand in seine, so bleibt er vom Höllengericht nicht verschont, selbst wenn er unserem Meister Moscheh gleicht.”
S. 11/ Fol. 21b. „ Ein jeder, der die Worte der Schriftgelehrten übertritt ist des Todes würdig.”
S. 12/Fol. 41b. „Drei Dinge bringen den Menschen von seinem Verstand und von der Anerkennung seines Schöpfers, nämlich: Nichtjuden, ein böser Geist und drückende Armut.”
S. 13/Fol. 61b und 62a. „Der Hof eines Nichtjuden gleicht einem Viehstall.”
S. 13/Fol. 75a. „Die Wohnung eines Nichtjuden wird nicht als Wohnung betrachtet.“
Jóma (Vom Versöhnungstag.)
S. 24/Fol. 22b. „Wer Jisrael zählt, begeht ein Verbot.”
S. 25/Fol. 75a. „R. Jose sagt: Der Herr verfluchte die Frau, jeder aber läuft nach ihr.”
S. 26/Fol. 85a. „R. Joseph sagt: Bei der Lebensrettung richte man sich nicht nach der Mehrheit. Wenn aber die Mehrheit aus Nichtjuden ist, so ist man zur Lebensrettung nicht verpflichtet.”
Rosch - Haschanah (Vom neuen Jahr.)
S. 28/Fol. 16b. „.... Vier Dinge zerreißen den Gerichtsbeschluß (Gottes) über den Menschen: nämlich Wohltätigkeit, Gebet, Änderung des Namens und Änderung der Taten.”
3. Heft
Taanith (Vom Fasttag.)
S. 3/Fol. 3a. „Wie die Welt nicht ohne Winde bestehen kann, so kann sie auch ohne Jisraeliten nicht bestehen.”
S. 4/Fol. 4a. „In der Stunde, in welcher der Mensch von der Welt scheidet, werden alle seine Taten aufgezählt und man spricht zu ihm: Unterzeichne es! Und er muß das Urteil erkennen und sprechen: Ihr habt mich richtig beurteilt.”
Megillah (Von der Esterrolle.)
S. 15/Fol. 6b. „R. Dostaj sagte: Es ist erlaubt, auf dieser Welt die Frevler zu reizen.”
S. 19/Fol. 28a. „Von Abuha und Minjamin bat einer, es möge ihm zugute kommen, daß er nie einen Nichtjuden angeschaut hast, und ein anderer, es möge ihm zugute kommen, daß er sich nie mit einem Nichtjuden assoziiert hat.”
Mo’ed katan (Vom Halbfest.)
S. 21/Fol. 17a. „R. Gidel sagte: Ein Schriftgelehrter kann sich selber in den Bann tun und sich selber befreien.”
Jabmuth (oder Jebamoth) (Von der Schwägerin.)
S. 32/Fol 16b. „Wenn ein Nichtjude oder ein Sklave einer Jisraelitin beiwohnt, so ist das Kind ein Hurenkind (Mamser).”
4. Heft
Jabmuth (od. Jebamoth)
S. 1/Fol. 47a. „Ein Nichtjude kann kein Zeugnis ablegen.”
S. 3/Fol. 61a. „.... Die Weisen sagen: Unter Hure sind nur die Proselytin (die Nichtjüdin, siehe Eben haezer 6, 1.) die freigelassene Sklavin und die in Unzucht Beschlafene (im verbotenen Beischlaf) zu verstehen.”
S. 4/Fol. 63a. „R. Eleazar hat gesagt: Ein Jude, der kein Weib hat, ist kein Mensch. Ein Jude, der kein Land besitzt, ist kein Mensch.”
S. 6/Fol. 94b. „Tosephot. Der Samen der Nichtjuden (Fremden, Nochrim) ist ein Viehsamen.”
S. 15/Fol. 111b. „R. Eleazar sagte: Die Leute aus dem gemeinen Volke (siehe Berakhot Fol. 47b.) werden nicht auferstehen.“
Megillah (Von der Esterrolle.)
S. 15/Fol. 6b. „R. Dostaj sagte: Es ist erlaubt, auf dieser Welt die Frevler zu reizen.”
Kidduschin (Von den Antrauungen.)
S. 17/Fol. 4b. „Zehn Maß (Kab) Weisheit kam auf die Welt; neun Maß bekam das Land Jisraels und ein Maß die ganze übrige Welt; zehn Maß Schönheit kam auf die Welt; neun Maß bekam das Land Jisraels und ein Maß die ganze übrige Welt.”
S. 19/Fol. 82a. „Der beste Arzt gehört in die Hölle und der beste Metzger ist ein Genosse Amaleks und den besten der Gojim sollst du töten.”
Nedarim (Von den Gelübden.)
S. 26/Fol. 8b. „Resch Lakisch sagte: In der zukünftigen Welt gibt es kein Fegefeuer, sondern der Heilige wird die Sonne aus ihrem Futteral hervorkommen lassen und durch sie werden die Gerechten geheilt und die Frevler gerichtet.”
Sotah (Von der ehebruchverdächtigen Frau.)
S. 29/Fol. 22a. „Unsere Rabbinen haben gelehrt: Eine Betschwester, eine herumschweifende Witwe und ein Kind, dessen Monate noch nicht voll sind, verderben die Welt.”
S. 30/Fol. 35b. „Es heißt (Jes. 35, 12.): ‘Die Völker werden zu Kalk verbrannt.’ Gleichwie der Kalk keinen Bestand hat, sondern verbrannt wird; so haben auch die weltlichen (nichtjüdischen) Völker keinen Bestand (im Weltgerichte) sondern werden verbrannt.”
S. 31/Fol. 37b. „Es gibt kein Gebot in der Thora (Gesetz Mose), über welches nicht 48 Bündnisse geschlossen wären; R. Jehuda sagt: 603 550 mal 48 Bündnisse; es ergibt sich somit, daß für jeden einzelnen Jisraeliten 603 550 Verpflichtungen bestehen.”
5. Heft.
Baba mezia (Mittlere Pforte. Von den Zivilprozessen.)
S. 8/Fol. 59a. „.... Rabh sagte: Wer nach dem Rat seines Weibes handelt, stürzt ins Fegefeuer.”
S. 10/Fol. 61a. „Tosephot. Die Beraubung eines Bruders (Jisraeliten) ist nicht erlaubt, die Beraubung eines Nichtjuden ist erlaubt, denn es steht geschrieben (Lev. 19, 13.): ‘Du sollst deinem Bruder kein Unrecht tun’ — aber diese Worte — sagt Jehuda — haben auf den Goj keinen Bezug, indem er nicht dein Bruder ist.”
S. 19./Fol. 111b. „Nach R. Jehuda ist die Beraubung eines Bruders (eines Jisraeliten) nicht erlaubt, die Beraubung eines Nichtjuden ist erlaubt.“
Baba bathra (Letzt Pforte.)
S. 21/Fol. 16a. „Resch-Lakisch sagte: Der Satan, der böse Trieb und der Todesengel sind identisch. Er steigt herab und verführt, steigt hinauf und klaget an, holt sich Vollmacht und nimmt die Seele. – ....”
S. 23/Fol. 54b. „Die Güter der Nichtjuden gleichen der Wüste, sind wie ein herrenloses Gut und jeder, der zuerst von ihnen Besitz nimmt, erwirbt sie.”
6. Heft
Sanhedrin (Von dem Rat.)
S. 4/Fol. 22b. „R. Schemuel Sagte: Das Weib ist ein formloser Klumpen und schließt mit dem ein Bündnis, der es zum fertigen Gerät macht, denn es heißt: ‘Dein Gemahl ist dein Schöpfer.’ (Jsai. 54, 5.)”
S. 5/Fol. 37a. „Der Mensch wurde deshalb einzig erschaffen, um dich zu lehren, daß jeder, der eine Jisraélitische Seele vernichtet, nach der Schrift ebenso viel tut, als hätte er die ganze Welt vernichtet. Und jeder, der eine Jisraélitische Seele erhält, macht nach der Schrift ebenso viel, als hätte er die ganze Welt erhalten.”
S. 5/Fol 38a. „Der Mensch wurde am Vorabend des Schabbats erschaffen, und zwar deshalb, damit er direkt zur Mahlzeit gehen könne.”
S. 6/Fol. 44a. „R. Jochanan sagte: daß man nachts niemanden begrüßen dürfe, weil zu befürchten ist: es könnte ein Dämon sein.”
S. 7/Fol. 49b. „Über vier Todesarten verfügt das Gericht. Steinigung, Verbrennung, Enthauptung und Erdrosselung. ....”
S. 9/Fol. 57a. „Es wird bezüglich des Raubes gelehrt: Diebstahl und Raub und Raub einer schönen Frau und desgleichen ist einem Nichtjuden gegenüber einem Nichtjuden und einem Nichtjuden gegenüber einem Jisraéliten verboten, und einem Jisraéliten gegenüber einem Nichtjuden erlaubt.
Das Blutvergießen ist einem Nichtjuden gegenüber einem Nichtjuden und einem Nichtjuden gegenüber einem Israeliten verboten, und einen Israeliten gegenüber einem Nichtjuden erlaubt. ....”
S. 9/Fol. 57a. „Tosephot. Dem Israeliten ist es erlaubt, den Goj zu unterdrücken, indem es geschrieben steht: ‘Du sollst deinem Nächsten nicht unrecht tun’ – von dem Goj aber steht es nicht geschrieben.”
S. 10/Fol. 59a. „Wenn ein Nichtjude am Schabbath feiert, so verdient er den Tod, denn es heißt (Genes. 8, 22.): ‘Tag und Nacht sollen sie nicht ruhen.’ Wenn ein Nichtjude sich mit der Gesetzlehre (Thora) befaßt, so verdient er den Tod, denn es heißt (Deut. 33, 4.): ‘Eine Lehre übergab Moscheh zum Erbbesitz’.”
S. 11-12/Fol. 65b. „Raba sagte: Wenn die Frommen wollten, so könnten sie eine Welt erschaffen. Raba schuf einst einen Menschen, .... – R. Chanina und Osaja befaßten sich jeden Vorabend des Schabbats mit dem Studium des Buches der Schöpfung (Sepher Jesirah, D.R.) und schufen ein dreijähriges Kalb, welches sie dann aufaßen.”
S. 15/Fol. 88a. „Strenger ist es bei den Worten der Schriftgelehrten, als bei den Worten der Thora. (D. i., die Sünden gegen den Talmud sind schwerer als diejenigen gegen das Gesetz Mose.)”
S. 19/Fol., 97a. „Im Zeitalter, in welchem der Sohn Davids kommen wird, werden die Schriftgelehrten vermindert werden, viele Leiden und böse Verhängnisse werden aufeinander folgen. – ....”
S. 21/Fol. 98b. „Rabh sagte: Die Welt ist nur wegen der Verdienste Davids erschaffen worden; Schemuel sagte: wegen der des Moschehs. – ...”
S. 22/Fol. 104a. „Raba sagte im Namen R. Jochanans: Überall wohin sie (die Juden) kommen, sollen sie sich zu Fürsten ihrer Herren machen.”
S. 25/Fol. 110a. „Rab Chisda sagte: Wenn jemand gegen seinen Lehrer Streit führt, so ist es ebenso, als würde er gegen die Gottheit Streit führen. Wenn jemand mit seinem Lehrer zankt (hadert), so ist es ebenso als würde er es mit der Gottheit tun. ....”
Aboda zara (Fremder Cultus, Götzendienst.)
S. 26/Fol. 4b. „Tos. Einen Häretiker darf man eigenhändig töten.”
S. 27/Fol. 6a. „R. Tachlipha sagt, daß der geschäftliche Verkehr nach R. Jismaél mit den Christen immer verboten sei. (Dasselbe steht im Fol. 7b., wo der christliche Sonntag zu den ‘Festen der Götzendiener’ gerechnet wird.)”
S. 29/Fol. 21a, b. „Man darf den Fremden in Jisrael(land) keine Häuser vermieten und um so weniger Felder; im Ausland darf man ihnen vermieten. Und selbst da, wo es ihnen zu vermieten erlaub ist, gilt dies nicht von einem Wohnraum, weil er da seine Götzen hineintragen würde.”
S. 30/ Fol. 26a. „Eine Jisraelitin darf einer Nichtjüdin keine Geburtshilfe leisten, weil sie damit ein Kind für den Götzendienst gebären hilft.”
Menachoth (Von den Speiseopfern.)
S. 39-40/Fol. 44a. „R. Mair sagte: Der Mensch ist verpflichtet, täglich folgende drei Segenssprüche zu sprechen: Gebenedeit sei Gott, daß er mich nicht zu einem Nichtjuden gemacht hat, daß er mich nicht zu einem Weib gemacht hat, daß er mich nicht zu einem Unwissenden gemacht hat. (Dasselbe steht im Orach Chasim 46.)”
Arachin (Von den Schätzungen der heiligen Dinge.)
S. 45/Fol. 30b. „Es ist besser für einen Menschen, daß er seine Tochter verkauft, als daß er auf Zins borgt; denn dort vermindert sich seine Schuld mehr und mehr, hier aber wächst sie mehr und mehr.”
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