Staatskirchenvertrag |
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Motto: Shalom! (Frieden) |
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Objekt = Staatskirchenvertrag Erstellt: 26. Oktober 1999 Erweitert: 6. Oktober 2007 |
Staatskirchenverträge sind Privilegien. |
der Landesregierung NRW
854 / 12 / 92 --- Düsseldorf, 1. Dezember 1992
Staatskirchenvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Jüdischen Kultusgemeinden in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet - Ministerpräsident Johannes Rau: Wir wollen die Chance des Miteinanders von Juden und Nichtjuden neu wahrnehmen.
Regierungssprecher Wolfgang Lieb teilt mit:
Bei der Unterzeichnung des Staatskirchenvertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Jüdischen Kultusgemeinden in Nordrhein-Westfalen hat Ministerpräsident Johannes Rau heute gesagt:
„Dies ist ein historischer Tag für uns. Acht Jüdische Männer, eine Frau und ich durften dabeisein, als wir die Urkunden unterschrieben haben, mit denen wir den Staatsvertrag in Kraft gesetzt haben, der die Jüdischen Gemeinden in Nordrhein, in Westfalen und die Kölner Synagogen-Gemeinde mit dem Land Nordrhein-Westfalen vertraglich verbindet.
Wenn solche Verträge gemacht werden, sind die Spezialisten am Werk. Ich sehe Herrn Depenbrock, den früheren Abteilungsleiter. Ich sehe Herrn Albrecht, den zuständigen Mitarbeiter des Kultusministeriums, nicht gerechnet diejenigen aus der Staatskanzlei, die in all den Jahren mitgewirkt haben, und diese Fachleute, die machen dann auch das Ritual. Das Ritual sieht vor, daß wir Reden halten, die wir vorher ausgetauscht haben. Das heißt, ich kenne die Rede von Herrn Neuwald, und er kennt meine. Und deshalb geht meine ins Protokoll. Die muß ich nicht halten. Die ist richtig und die beschreibt das, was wir miteinander zustandegebracht haben, aber ich denke, nach dem alten Bibelwort „Wes das Herz voll ist, dem geht der Mund über“ sollten wir nun nicht nur sagen, was „staatskirchenrechtlich“ zu sagen ist.
Wenn wir am 1. Dezember 1992 zusammen sind, dann haben wir ja Erinnerungen. Wir haben die Erinnerung an den 9. November, an die Pogromnacht. Wir haben die Erinnerung an die Nachrichten heute morgen daß diesmal in Straßburg in Frankreich der jüdische Friedhof geschändet worden ist. Ich selber habe die Erinnerung an den Besuch auf dem jüdischen Friedhof in der Hugostraße in Wuppertal am 8. November. Ein Dreizehnjähriger, ein Vierzehnjähriger waren die Täter. Und wenn man von solchen Erinnerungen spricht, dann weiß man, die schädigen unser Bild im Inland und im Ausland. Die kränken uns alle miteinander, die jüdischen und die nichtjüdischen Bürger. Wir sind manchmal ratlos, wie wir wohl umgehen wollen mit dem, was an neuer Gewalt aufbricht und sich gegen Juden richtet, aber nicht nur gegen Juden. Wir haben offen gesagt, daß der Antisemitismus eine besonders unchristliche Art der Fremdenfeindlichkeit ist, und ich habe auch verschiedentlich darauf hinzuweisen versucht: Wir Deutschen haben ja nicht nur den Juden Schreckliches zugefügt, unsagbar Schreckliches, sondern wir haben uns auch selber ärmer gemacht, in unserer deutschen Geistes- und Kultur- und Wirtschaftsgeschichte durch das, was geschehen ist.
Und da ist es ein Wunder, daß Juden unter uns leben und mit uns leben wollen. Es ist zwar eine ganz kleine Schar, so klein, daß wir uns eigentlich alle kannten, daß wir uns begegnet sind bei vielen Anlässen. Aber da hat sich etwas geändert. Wenn man jetzt kommt, ob zur Kölner Synagogen-Gemeinde oder nach Dorsten oder nach Düsseldorf oder nach Aachen oder Dortmund, sieht man neue und andere Gesichter. Die vielen Dazugekommenen aus der früheren Sowjetunion verändern das Leben in den Gemeinden, bringen neue Herausforderungen, neue finanzielle Sorgen, aber auch neue Zwänge zum kulturellen Miteinander. Und deshalb war es verständlich, daß wie in Hessen und wie in Berlin auch in Nordrhein-Westfalen der Wunsch bestand, einen Staatsvertrag miteinander abzuschließen und das, was das Land tut, festzuschreiben und nach Möglichkeit etwas hinzuzutun, damit die Arbeit, die gewachsen ist, getan werden kann.
Diesen Staatsvertrag haben wir heute miteinander geschlossen. Er steht neben den Konkordaten mit den römisch-katholischen Bistümern. Er steht neben den Staatskirchenverträgen mit den drei evangelischen Kirchen unseres Landes und er unterscheidet von ihnen sich dadurch, daß es hier um eine kleine begrenzte Zahl von Gemeinden und Mitgliedern geht und daß wir, unser Volk, mitschuldig daran sind, daß die Zahl so begrenzt und so klein ist.
Aber wenn ich soeben davon gesprochen habe, daß wir uns selber amputiert haben mit dem schrecklichen Geschehen der Jahre 1933 bis 1945, die ja nicht ohne Vorgeschichte gewesen sind, dann sage ich gleichzeitig: Wir wollen die Chance des Miteinanders von Juden und Nichtjuden neu wahrnehmen, in der Partnerschaft, in der Zusammenarbeit, im Aufeinanderhören, im Staunen über den jeweils anderen, und ich denke, damit leisten wir einen Beitrag gegen das, was es an Fremdheit und an Angst und an Haß auch in unseren Tagen wieder gibt.
Ich möchte allen danken, die als jüdische Mitbürger unter uns leben und die die Brücke schlagen zwischen uns in einer Zeit, in der wir mehr Brücken brauchen als Brückenköpfe. Und so hoffe ich, daß die jüdischen Gemeinden in unserem Land blühen und daß der wichtige Akzent im Staatsvertrag, die Pflege jüdischer Friedhöfe, nur ein Akzent ist, ein ganz ungemein wichtiger, ein die Juden noch stärker als die Christen bindender, weil der Friedhof eine ganz besondere Bedeutung im Leben des jüdischen Volkes hat.
Aber es geht nicht nur um Friedhöfe, sondern es geht um zukünftiges Wachsen jüdischen Lebens bei uns. Der Vertrag soll das erleichtern. Schaffen kann er es nicht. Und daß das Kabinett in meiner Abwesenheit, während meiner Krankheit diesen Vertrag gebilligt hat, den ich mitvorbereiten durfte, dafür will ich der Landesregierung, den Mitgliedern des Kabinetts, die hier sind, heute ganz herzlich danken. Das ist ein historischer Tag - so haben wir eben gesagt -, aber wir müssen jetzt zeigen: Noch wichtiger als alle festlichen und historischen Tage ist der Alltag und ist die Art und Weise, wie wir miteinander leben, und ob es uns gelingt, deutlich zu machen, was „Shalom“ heißt. Das heißt ja nicht nur Frieden, sondern es heißt ja: Ich will, daß Du unversehrt bist, und dafür will ich einstehen.
Shalom den Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen und all Ihren Mitgliedern.“
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VERTRAG
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein - Körperschaft des öffentlichen Rechts -, dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden von Westfalen - Körperschaft- des öffentlichen Rechts - und der Synagogen-Gemeinde Köln - Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Präambel
Aufgrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung des deutschen Volkes für das jüdische Leben in der Bundesrepublik Deutschland, die sich aus dem Geschehen der Jahre 1933 bis 1945 ergibt, ist es Anliegen des Landes, die Jüdischen Kultusgemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen, die ihnen nach der Tradition des Judentums obliegen. In Anbetracht dessen und geleitet von dem Wunsch, das freundschaftliche Verhältnis zwischen dem Land und der jüdischen Glaubensgemeinschaft zu fördern und zu festigen, wird zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, Herrn Dr. h. c. Johannes Rau und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, vertreten durch die Vorstandsmitglieder, Herrn Simon Schlachet, Herrn Ossy Klinger, Herrn Johann Schwarz und Frau Marion Sachs-Zuckermann, dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden von Westfalen, vertreten durch die Vorstandsmitglieder, Herrn Kurt Neuwald, Herrn Hans Frankenthal und Herrn Wolfgang Polak, und der Synagogen-Gemeinde Köln, vertreten durch die Vorstandsmitglieder, Herrn Miguel Freund, Herrn Herzs Krymalowski und Herrn Ilan Simon, nachfolgend Jüdische Gemeinschaft genannt, folgender Vertrag geschlossen:
Artikel 1
(1) Zur Erhaltung und Pflege des jüdischen Kulturlebens in Nordrhein-Westfalen beteiligt sich das Land an den laufenden Ausgaben der Jüdischen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen für deren religiöse und kulturelle Bedürfnisse und für ihre Verwaltung mit jährlich 3,5 Mio. DM, beginnend mit dem Haushaltsjahr 1995. Für das Haushaltsjahr 1993 wird sich das Land mit 2 Mio. DM und für das Haushaltsjahr 1994 mit 2,75 Mio. DM an den laufenden Ausgaben beteiligen.
(2) Diese Zahlungen treten an die Stelle der bisher vom Land Nordrhein-Westfalen an die Jüdischen Gemeinden und Verbände in Nordrhein-Westfalen aus dem Haushalt des Kultusministers erbrachten freiwilligen Leistungen.
(3) Der in Absatz 1 Satz 1 genannte Betrag ist in seiner Höhe ab 1996 laufend den Veränderungen der Besoldung der Landesbeamten anzupassen. Berechnungsgrundlage für die Anpassung der Landesleistung ist die Besoldung eines Landesbeamten in der Besoldungsgrenze A 13 = DM 6.248,81 + (verheiratet, + zwei Kinder, + 7. Dienstaltersstufe = ?)
(4) Die Landesleistung wird mit je einem Viertel des Jahresbeitrages jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November gezahlt.
Artikel 2
(1) Die Landesleistung wird nach einem Schlüssel auf die Landesverbände Nordrhein und Westfalen und auf die Synagogen-Gemeinde Köln verteilt, den diese selber festlegen. Zur Zeit beträgt der Schlüssel 50 % für den Landesverband Nordrhein, 25 % für den Landesverband Westfalen und 25 % für die Synagogen-Gemeinde Köln.
(2) Die Jüdische Gemeinschaft teilt dem Land den für das folgende Jahr geltenden Schlüssel bis zum 31.12. des Vorjahres mit. Unterbleibt eine übereinstimmende Mitteilung, legt das Land den für das Vorjahr geltenden Schlüssel weiterhin zugrunde.
(3) Leistungsempfänger sind die beiden Landesverbände und die Synagogen-Gemeinde. Sie tragen gegenüber dem Land die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel.
Artikel 3
Die Förderung von Jüdischen Gemeinden durch die beiden Landesverbände und die Synagogen-Gemeinde aus Landesmitteln gemäß Artikel 1 dieses Vertrages erfolgt ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu einem dieser Verbände; direkte Ansprüche von Gemeinden sind ausgeschlossen.
Artikel 4
Das Land fördert weiterhin neben den Leistungen nach Artikel 1 eine der jüdischen Tradition entsprechende Erhaltung und Pflege der geschlossenen jüdischen Friedhöfe in Nordrhein-Westfalen.
Artikel 5
Das Land wird sich gegenüber den Gemeinden dafür einsetzen, daß den Jüdischen Kultusgemeinden der Bestand an Friedhöfen und das Anlegen von Friedhöfen im Gemeindegebiet ermöglicht wird. Das Land wird die Anlage von Friedhöfen nach den Möglichkeiten des Landeshaushaltes fördern.
Artikel 6
Das Land fördert ungeachtet der übrigen Vereinbarungen dieses Vertrages nach den Möglichkeiten des Landeshaushalts die Errichtung und den Erhalt von Räumlichkeiten und Anlagen, die den Kultus-, Seelsorge- und Sozialaufgaben Jüdischer Gemeinden dienen, soweit die Gemeinden nicht genügend Eigenmittel zur Verfügung haben.
Artikel 7
Das Land gewährleistet den Fortbestand der im Gesetz über die Sonn- und Feiertage zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrages leitenden Regelung über den Schutz jüdischer Feiertage und die Ansprüche der bekenntniszugehörigen Beamten und Arbeitnehmer der öffentlichen und privaten Betriebe und Verwaltungen auf Freistellung.
Artikel 8
Die Jüdische Gemeinschaft ist berechtigt, an der Erwachsenenbildung mit eigenen Einrichtungen teilzunehmen. Diese werden in die finanzielle Förderung der Erwachsenenbildung durch das Land einbezogen.
Artikel 9
Das Land wird sich bemühen, die jetzigen gesetzlichen Regelungen über angemessene Sendezeiten für jüdische religiöse Sendungen und über eine angemessene Repräsentanz von Mitgliedern in Rundfunkgremien, die aus den Jüdischen Kultusgemeinden entsandt worden sind, beizubehalten.
Artikel 10
Die Landesregierung und die Jüdische Gemeinschaft werden regelmäßige Begegnungen zur Pflege ihrer Beziehungen anstreben.
Artikel 11
(1) Die Vertragschließenden werden in Zukunft auftretende Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung einer Bestimmung dieses Vertrages auf freundschaftliche Weise beilegen.
(2) Die Vertragschließenden sind sich bewußt, daß der Vertrag auf der Grundlage der derzeitigen Verhältnisse geschlossen wird. Bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse werden sich die Vertragschließenden um eine angemessene Anpassung bemühen.
Artikel 12
Der Vertrag wird vorbehaltlich der Bestätigung durch ein Landesgesetz geschlossen. Er tritt mit dem Tag in Kraft, an dem dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden von Westfalen und der Synagogen-Gemeinde Köln die Erklärung des Landes Nordrhein-Westfalen zugegangen ist, daß die Vereinbarung durch Landesgesetz bestätigt worden ist. Zu Urkundenzwecken ist der Vertrag in vierfacher Unterschrift unterzeichnet worden.
Düsseldorf, den 1. Dezember 1992
Für das Land Nordrhein-Westfalen: Dr. h. c. Johannes Rau
Für den Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein:
Herrn Simon Schlachet
Herrn Ossy Klinger (B'nai B'rith Freimaurer [Im Vorstand der Franz-Rosenzweig-Loge U.O.B.B = Unabhängiger Orden B'nai B'rith, Düsseldorf])
Herrn Johann Schwarz
Frau Marion Sachs-Zuckermann (Frau des Freimaurers Dr. Josef Zuckermann? [ Dr. Josef Zuckermann ist im Vorstand der Franz-Rosenzweig-Loge U.O.B.B. in Düsseldorf])
Für den Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden von Westfalen:
Herrn Kurt Neuwald
Herrn Hans Frankenthal
Herrn Wolfgang Polak
Für die Synagogen-Gemeinde Köln:
Herrn Miguel Freund
Herrn Herzs Krymalowski
Herrn Ilan Simon
Protokollvermerk
Über die Anwendung des Vertrages zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, dem Landesverband der Jüdischen Kultusgemeinden von Westfalen und der Synagogen-Gemeinde Köln treffen die Vertragschließenden folgende Feststellungen:
Zu Artikel 4 — Es besteht Einvernehmen darüber, daß der gegenwärtige Umfang staatlicher Förderung für die geschlossenen jüdischen Friedhöfe erhalten bleibt (ohne Berücksichtigung besonderer Denkmalförderungsprogramme).
Zu Artikel 6 — Es besteht Einvernehmen darüber, daß das Land weiterhin die Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen Einrichtungen im notwendigen Umfang mitfinanziert.
Zu Artikel 8 — Voraussetzung für die Förderung ist, daß die zu fördernden Einrichtungen die für das Land Nordrhein-Westfalen geltenden Bewilligungsbedingungen für die staatliche Förderung der Erwachsenenbildung erfüllen.
Zu Artikel 9 — Das Land verpflichtet sich, bei einer Änderung der gegenwärtigen gesetzlichen und staatsvertraglichen Regelungen über Sendezeiten für religiöse Sendungen und über die Repräsentanz von Religionsgemeinschaften in Rundfunkgremien den Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Maßstab für die Gleichbehandlung ist die gegenwärtige Rechtslage in Nordrhein-Westfalen.
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Kommentar:
Dieser Vertrag liegt genau auf derselben Linie wie der von mir in meiner ‘Geheimpolitik’ besprochene Zwei-plus-Vier-Vertrag. Volksverrat! Der Begriff Staatskirchenvertrag erinnert mich sofort an denjenigen, den der Agent der Alliierten Adolf Hitler unter dem Begriff Konkordat mit der katholischen Kirche abgeschlossen hat.
Der deutsche Hauptverantwortliche dieses Staatsvertrages, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, „Bruder“ (wegen seiner engen Verbindung zur christlichen Kirche) Johannes Rau (SPD) hat in den zurückliegenden fünfzehn Jahren ca. 120 Milliarden Mark Schulden auf die Schultern seiner Bürger gehäuft. Bei seinem Amtsantritt hat er vielleicht gesagt: „Wahrlich ich sage Euch, gebt mir 10 Jahre Zeit, und ich regiere dieses Land so weit in den Bankrott, daß mich nicht nur eure Kinder, sondern auch noch eure Enkel verfluchen werden, so wahr mir Jehova helfe.“ Nach dem Talmud darf er sich jetzt auch noch mit dem Titel „Bruder Götzendiener” schmücken.
Kürzlich wurde er wegen all dieser Verdienste mit dem jüdischen „Leo Baeck-Orden“ ausgezeichnet. Zur Erinnerung: Der Hochgradfreimaurer Leo Baeck saß als Vertreter des zionistischen Judentums zur Rechten eines Herrn Adolf Hitler, als dieser im Jahre 1933 die Macht antrat, und war vom Machtantritt der Nationalsozialisten begeistert. Inzwischen ist Johannes Rau Bundespräsident geworden und jeder Wissende kann sich leicht ausrechnen, welche Politik er machen wird.
Zum letzten Satz des Staatsvertrages „Maßstab für die Gleichbehandlung ...“ Ob sich dieser Herr Volksbankrotteur Rau, jahrzehntelanges Mitglied der deutsch-israelischen Gesellschaft, jemals danach erkundigt hat, ob die deutschen Religionsgemeinschaften oder ihre Anhänger auch in Israel irgendwelche Gleichbehandlung erfahren würden? Nach den Worten von Jack Bernstein haben die Christen bei entsprechenden Forderungen in Israel höchsten einen Tritt in den Hintern oder Schlimmeres zu erwarten.
Es würde mich natürlich sehr interessieren, was die hundert christlichen Orden zu dieser Art von Politik für eine Meinung haben. Wie jeder Kundige weiß, haben mindestens die Orden der Jesuiten und des Opus Dei in aller großen Politik ihre Hände im Spiel. Leider sind mir solche Meinungen nicht zugänglich, da die meisten dieser Orden wahrscheinlich nach dem Motto handeln „Macht ausüben und schweigen”. Von christlicher Opposition entsprechend der christlichen Ehtik ist öffentlich keine Spur zu finden. Kein Wunder, daß das Christentum als Religion sich in vollem Niedergang befindet.
Alle Staatsverträge und Staatskirchenverträge mit Gemeinschaften aus Angehörigen fremder Völker oder Nationen, die nicht auf dem Grundsatz gleicher Rechte der Bürger in beiden betroffenen Staaten beruhen, sind als Diskriminierung deutscher Bürger abzulehnen! Das ist Volksverdummung, Volksberaubung und Volksverrat in Reinkultur! Außerdem ist die permanente Verdummung und Benachteiligung deutscher Bürger Anstiftung zur Fremdenfeindlichkeit und zum Antisemitismus bzw. Antijudaismus!
Es sollte schon reichen, dass Kirchen in Deutschland steuerfrei sind und die Kirchensteuer durch Staatsorgane eingetrieben wird. Der Gipfel der Unverschämtheit liegt jedoch darin, dass durch solche Staatskirchenverträge allen deutschen Bürgern, nicht nur den Wählern, auch noch die Kosten für den Unterhalt mancher unsozialer Religionsgemeinschaften ganz oder teilweise aufgehalst werden.
Psychologisch gesehen ist dies der sicherste Weg, jene Fremdenfeindlichkeit in Deutschland zu erzeugen, die von den Regierenden so gerne angeprangert wird. Die zahlenden, und besonders die wählenden Bürger, müßten sich nämlich eigentlich wie Idioten vorkommen, wenn sie mit ihrem sauer verdienten Geld Religionsgemeinschaften unterstützen müssen, nach deren Lehren sie Götzendiener sind und dem Tierreich angehören. Diese Tatsache scheint jedoch die meisten Bürger überhaupt nicht zu stören, weil sie ohne nachzudenken wählen und zahlen — bis sie eines Tages vom selbstgewählten Chaos überrascht werden. Die Vergangenheit lehrt es: Unwissenheit kann tödlich sein! Dagegen hilft nur eines — lesen.
Die staatliche Förderung von Moscheebauten läßt vermuten, dass im Hintergrund schon Staatskirchenverträge mit moslemischen Gemeinden vorbereitet werden. All diese feigen und unsozialen Aktionen deutscher Politiker sind nur vor dem Hintergrund der fehlenden deutschen Souveränität denkbar, wie ich es in dem Aufsatz ‘Deutschland und das Völkerrecht’ skizziert habe.
Zur Untermauerung meiner Ausführungen folgen noch ein paar Originalzitate aus dem Religionsleben:
Judentum:
Aus: „Der Talmud in nichtjüdischer Beleuchtung” von A. Luzcensky
S. 13/Fol. 53a. „Bei einer Tischgesellschaft der Nichtjuden ist das Licht gewöhnlich dem Götzendienst gewidmet.”
S. 16/Fol. 58a. „Wer die Scharen der Nichtjuden (Gojim) sieht, sprechen (Jerem. 50, 12): Beschämt ist eure Mutter, zu Schande, die euch geboren hat.”
S. 17/Fol. 58b. „Wer die Gräber der Nichtjuden (Gojim) sieht, spreche (Jer. 50, 12): Beschämt ist eure Mutter, zu Schanden, die euch geboren hat.”
S. 30/ Fol. 26a. „Eine Jisraelitin darf einer Nichtjüdin keine Geburtshilfe leisten, weil sie damit ein Kind für den Götzendienst gebären hilft.”
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Jack Bernstein
„Das Leben eines amerikanischen Juden im rassistischen, marxistischen Israel“
(Lühe-Verlag 1985)
S. 39: „Die israelischen Gesetze unterdrücken jede Religion. — Es ist zum Beispiel gegen das Gesetz zu versuchen, einen Juden zu einer anderen Religion zu bekehren, sogar, wenn der Jude Atheist oder Humanist ist.
Einem Christen ist es erlaubt, das Evangelium in einem Kirchengebäude zu predigen, aber für den Geistlichen oder jeden, der gar außerhalb des Kirchengebäudes jemandem etwas über die Lehren der Bibel erzählt, wird dies eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren einbringen.
Einem Christen, der einem Juden eine Bibel oder einen anderen religiösen Artikel gibt, wird dies ebenso eine Strafe von fünf Jahren einbringen. Sogar eine Gefälligkeitshandlung eines Christen gegenüber einem Juden, wie das Überreichen einer Gabe Nahrungsmittel, kann als Versuch ausgelegt werden, den Juden zum Christentum zu bekehren, und kann eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren bringen.
Dasselbe Gesetz religiöser Unterdrückung wird gegenüber jenen des islamischen Glaubens angewendet, die einem Juden als Gefälligkeitshandlung ein Geschenk irgendwelcher Art geben. Eine Gefängnisstrafe von fünf Jahren kann das Ergebnis sein.“
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Empfohlene Literatur:
Jack Bernstein: Das Leben eines Juden im rassistischen-marxistischen Israel.
Norman Finkelstein: Die Holocaust-Insustrie.
Erwin Fischer: Trennung von Staat und Kirche (München 1964)
Hennecke Kardel: Adolf Hitler – Begründer Israels
Horst Herrmann: Die Kirche und unser Geld (Rasch und Röhring Verlag, Hamburg 1990)
Douglas Reed: The Controversy of Zion.
D. Rüggeberg: Christentum und Atheismus im Vergleich zu Okkultismus und Magie
D. Rüggeberg: Geheimpolitik (Der Fahrplan zur Weltherrschaft)
D. Rüggeberg: Geheimpolitik-2 (Logen-Politik)
D. Rüggeberg: Geheimpolitik-3 (Wer half Hitler)
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Erstellt: 26. Oktober 1999 / Erweitert: 6. Oktober 2007
Mit freundlichem Gruß
Dieter Rüggeberg
15. Juni 2012 | Adresse: geheimpolitik.de |